NOTARZT 2023; 39(06): 342-344
DOI: 10.1055/a-2187-0168
Verbandsmitteilungen

Zu den Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vom 7. September 2023

BAND-Stellungnahme Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V.,
Peter Gretenkort
,
Matthias Fischer
,
Ulf Harding
,
Carsten Lott
,
Claudia Scheltz
,
Peter Sefrin
,
Thomas Wurmb
,
Florian Reifferscheid
Zentrale Aussagen
  • Die Empfehlungen der Regierungskommission enthalten wichtige Reformvorschläge zur bundeseinheitlichen Qualitätssicherung, zur Schaffung von Gesundheitsleitstellen und zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.

  • Die vorgeschlagene Substitution des Notarztes durch neue Studiengänge für Notfallsanitäter kann durch die Annahme eines Notarztmangels nicht begründet werden.

  • Die Berufsausbildung der Notfallsanitäter führt bereits jetzt zu heilkundlichen Befugnissen, die flächendeckend vermittelt und einheitlich umgesetzt werden müssen.

  • Die Anwesenheit eines Notarztes am Notfallort ist jedoch bei indizierten Einsätzen nicht ersetzbar.

  • Bevorstehende Änderungen der Krankenhauslandschaft haben regional kritische Auswirkungen auf die notfallmedizinische Versorgung. Ein Wegfall von Notärzten im Rettungsdienst führt zu einer drastischen Verschlechterung der Versorgung in vielen ländlichen Bereichen.

  • Die Akademisierung rettungsdienstlicher Aufgaben ist ein richtiger Schritt, um das Berufsbild weiterzuentwickeln. Sie löst jedoch aktuelle Probleme des Fachkräftemangels nicht.

  • Die Ausbildung für spezialisierte invasive Maßnahmen am Patienten muss an medizinischen Fakultäten der Universitäten angebunden sein.

  • Patientenvertreter sollen in die Diskussion um Reformen im Rettungsdienst mit eingebunden werden.

  • Die BAND steht für die weitere Diskussion und die Mitarbeit in den Gremien zur Verfügung.



Publication History

Article published online:
23 November 2023

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