Ultraschall Med 2023; 44(05): 563-564
DOI: 10.1055/a-2162-0899
ÖGUM-Mitteilungen

Der oberste Gerichtshof trägt die österreichischen Schwangeren von 2023 ins Jahr 1981 zurück (OGH 29.3.2022, 10 ObS 25/22g)

Österreich ist eines der wenigen Länder, in denen das Erst-Trimester-Screening in der Schwangerschaft nicht Teil der kostenlosen Schwangerenbetreuung ist, sondern teuer bezahlt werden muss. Das verstand eine Frau nicht und klagte ihre Krankenkasse wegen der verweigerten Kostenübernahme für die pränataldiagnostische Untersuchung in ihrer Schwangerschaft an. Sie forderte die von ihr an das pränataldiagnostische Institut bezahlten 850,- € für den Combined-Test mit Ultraschall und den „Harmony Test“ zurück. Das Landesgericht als 1. Instanz und das Oberlandesgericht als 2. Instanz gaben ihr Recht und entschieden zugunsten der Klägerin. Sie befanden, die Klägerin habe nach § 132c Abs 1 ASVG und § 4 der Verordnung BGBl 1981/274 Anspruch auf die Kostenübernahme für diese Tests.



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Article published online:
13 October 2023

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