Rofo 2023; 195(10): 934
DOI: 10.1055/a-2143-9547
DRG-Mitteilungen

Krankenhausreform – Radiologie muss adäquat und explizit berücksichtigt werden

Nach dem bisherigen politischen Zeitplan soll die Krankenhausreform am 1. Januar 2024 an den Start gehen. Während eine Bund-Länder-Gruppe bereits an der Entwicklung eines Gesetzes arbeitet, werfen die anhaltenden Diskussionen ein Licht auf die noch zahlreichen offenen Fragen. Wir haben Professor Johannes Wessling gefragt, wie die Reform aus radiologischer Perspektive einzuordnen und zu bewerten ist. Professor Wessling leitet die DRG-Vorstandskommission zur Krankenhausreform und vertritt die Fachgesellschaft in einer bei der AWMF eingerichteten Fachkommission.



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Artikel online veröffentlicht:
04. Oktober 2023

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