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DOI: 10.1055/a-2136-4309
Covid-19-Erkrankungen: Hilfe von der BGW
Versicherte der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit SARS-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid). Beschäftigte im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege hatten und haben ein deutlich höheres Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, als Beschäftigte in anderen Branchen. Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
30. August 2023
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