Transfusionsmedizin 2024; 14(01): 46-49
DOI: 10.1055/a-2136-3197
Recht

Ausschluss oder Rückstellung von der Spende nach dem geänderten TFG unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien zur Spendereignung in Plasmaeinrichtungen

Bita Bakhschai
,
Stephan T. Kießig

Einleitung

Die jüngste Änderung des TFG [1] durch das Änderungsgesetz vom 11. Mai 2023 [2] hat neben der Ermöglichung der telemedizinischen Betreuung von Spendeterminen die Vermeidung von Diskriminierungen bei der Spenderauswahl zum Gegenstand. Um Diskriminierungen bei der Spenderauswahl zu vermeiden, soll das durch das Sexualverhalten bedingte Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person ermittelt werden [3]. Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungskriterien – wie sie sich noch in der Gesamtnovelle 2017 der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer [4] gefunden haben – sind insoweit nicht mehr zulässig. Der Bundesärztekammer hat der Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 1. Oktober 2023 eine Neubewertung der Risiken, die zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung führen, vorzunehmen, soweit sie aufgrund der vorstehenden Gesetzesänderung erforderlich ist. Dementsprechend hat die Bundesärztekammer die Richtlinie Hämotherapie fristgerecht und im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut novelliert und die Gesamtnovelle 2023 veröffentlicht [5].

Mit diesem Beitrag soll ein kurzer Überblick über die Neuregelungen nach dem TFG gegeben werden, soweit die Kriterien zur Spendereignung betroffen sind [6].



Publication History

Article published online:
19 February 2024

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