intensiv 2023; 31(05): 278
DOI: 10.1055/a-2120-4192
ATA|OTA-Mitteilungen

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitglieder,

wir möchten Ihnen/euch eine wichtige Neuigkeit bezüglich der Ausbildung von ATA/OTA mitteilen. Gemäß ATA-OTA-Gesetz § 38 Absatz 1 k ist es nicht erforderlich, einen Fachkundekurs für die Arbeit in der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) zu absolvieren, da ausgebildete ATA/OTA nach ihrer Ausbildung in der Lage sind, das „Aufbereiten von Medizinprodukten und medizinischen Geräten“ eigenständig durchzuführen. ATA/OTA sind daher der erste und bisher einzige staatlich anerkannte Ausbildungsberuf für die Tätigkeit in einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (auch bekannt als ZSVA beziehungsweise zentrale Sterilgutversorgungsabteilung).

Bitte beachten Sie/beachtet, dass es aufgrund der in der ATA-OTA-APrV Anlage 2 und 3 festgelegten 80 Praxisstunden nicht mehr möglich ist, während der Ausbildung einen von der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) e. V. akkreditierten Fachkundekurs 1 zu absolvieren – auch bei voller Ausnutzung der zur Verfügung stehenden 80 „Stunden zur freien Verteilung“. Zu diesem Zeitpunkt sind hierfür nämlich insgesamt mindestens 210 Praxisstunden von der DGSV e. V. vorgesehen. Aufgrund der vom Gesetzgeber neu festgelegten Praxisstundenzahl gehen wir davon aus, dass dieser der Ansicht ist, dass 80 Praxisstunden ausreichen, um ATA-/OTA-Auszubildende angemessen auf die eigenständige Aufbereitung von Medizinprodukten vorzubereiten.

Um die in anderen Kompetenzbereichen erworbenen Fähigkeiten der ATA/OTA passend zu ergänzen, hat unser Referat AEMP ein eigenes Curriculum hierzu entworfen. Wir möchten allen ATA-/OTA-Schulen ermöglichen, diese Inhalte selbst zu vermitteln, und bieten daher einen Lehrgang für Pädagogen an ATA-/OTA-Schulen an, um diese dabei zu unterstützen. Wir werden zusätzlich kurz- bis mittelfristig Lern- und Unterrichtsmaterialien hierfür bereitstellen. Da unsere Arbeit im Verband ehrenamtlich erbracht wird, bitten wir Sie/euch allerdings noch um etwas Geduld.

Es ist durch eine anschließende Prüfung des Verbands möglich, die „Fachkunde“ bestätigt zu bekommen. Hierfür muss der Prüfungsteilnehmende mindestens 80 Unterrichtseinheiten gemäß des Rahmencurriculums „FMAA“ absolviert und ein mindestens 80-stündiges Praktikum in einer AEMP abgeschlossen haben. Eine Bestätigung der Bildungs-/Praktikumseinrichtung ist hierfür ausreichend. Die Prüfung wird zentral durch das Referat AEMP entworfen und abgenommen. Die theoretische Prüfung kann online abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann entweder an einem Standort des Verbands, in der Bildungseinrichtung oder dem Praktikumsbetrieb abgenommen werden. Dies soll die Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung sichern.

Sollten Bildungseinrichtungen nicht in der Lage sein, den Unterricht selbst zu gestalten, bieten wir an, die gesamten Inhalte im Rahmen des Kurses „Fachkunde Medizinprodukteaufbereitung für medizinisches Assistenzpersonal“ oder auch einzelne Inhalte aus dem Rahmencurriculum durch unsere erfahrenen Dozenten aus dem Referat AEMP zu vermitteln/lehren.

Hierzu bieten wir einen ersten Gruppen-Onlinekurs für ATA-/OTA-Auszubildende an, der an folgenden Terminen stattfinden wird: 27.11.–01.12.2023 und 04.–08.12.2023.

Wir werden die Kurse zukünftig sehr frühzeitig bekannt geben, um diese in den Theorieunterricht der Auszubildenden zu integrieren. Der Kurs soll zwischen 140 und 190 € pro Teilnehmer*in inklusive Prüfungsgebühr und Abschlusszertifikat kosten.

Haben Sie/habt ihr Interesse an einem individuellen Kurs bei Ihnen/euch vor Ort in Ihrer/eurer Bildungseinrichtung, dann kontaktieren Sie/kontaktiert uns bitte für weitere Informationen. Gerne erstellen wir Ihnen/euch ein individuelles Angebot.

Zusammenfassend freuen wir uns, Ihnen/euch drei Möglichkeiten der Kompetenzvermittlung in der Aufbereitung von Medizinprodukten anbieten zu können:

  • Sie nutzen/ihr nutzt unseren Lehrgang für Pädagogen und vermitteln/vermittelt die Inhalte anschließend selbst (eine „Fachkundeprüfung“ kann auf Wunsch optional und unabhängig durch den Berufsverband durchgeführt werden).

  • Sie nutzen/ihr nutzt die Möglichkeit unserer Gruppen-Onlinekurse.

  • Sie buchen/ihr bucht einen unserer „Fachkundekurse für medizinische Assistenzberufe“ bei Ihnen/euch vor Ort.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie/euch nützlich sind, und stehen gern für weitere Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie/schreibt hierzu gern eine E-Mail an management@ata-ota.org.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr/euer ATA|OTA-Verband

IMPRESSUM

Deutscher Berufsverband Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz

Ahornallee 47

14050 Berlin

Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit

Verantwortlich für den Inhalt:

André Loose

oeffentlichkeitsarbeit@ata-ota.org



Publication History

Article published online:
11 September 2023

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