Allgemeinmedizin up2date 2024; 05(02): 121-137
DOI: 10.1055/a-2102-6009
Allgemeines - Notfall - Prävention

Physiotherapie: Heilmittelverordnungen bedarfsgerecht ausstellen

Wiebke Schmidt
,
Herbert Schneider
,
Sven Karstens

Für viele Menschen ist die hausärztliche Praxis die erste Anlaufstelle, wenn muskuloskelettale Beschwerden auftreten. Physiotherapie ist ein wichtiger Behandlungsansatz, der in diesem Fall veranlasst werden kann. In diesem Beitrag wird anhand von drei Fallbeispielen aufgezeigt, wie Verordnungen für physiotherapeutische Heilmittel ausgestellt werden. Anknüpfend werden exemplarisch mögliche Behandlungsverläufe dargestellt.

Kernaussagen
  • Physiotherapie ist ein zentraler Behandlungsansatz für Patient*innen mit muskuloskelettalen Beschwerden oder Erkrankungen des Nervensystems.

  • Physiotherapeut*innen werden aktiv, wenn Bewegung und Funktion beispielsweise durch Altern, Verletzung oder Erkrankung gefährdet sind.

  • Physiotherapieverordnungen können individuell, an den Bedarf der Patient*innen angepasst und ausgestellt werden.

  • Physiotherapeut*innen, die Zertifikatspositionen wie Manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik am Gerät (KGG) oder Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen (KG-ZNS) anbieten, sind besonders qualifiziert.

  • Im Zuge der klinischen Entscheidungsfindung erarbeiten Physiotherapeut*innen eine „physiotherapeutische Diagnose“.

  • Physiotherapeut*innen erarbeiten den Behandlungsplan auf Grundlage der „physiotherapeutischen Diagnose“.

  • Für Patient*innen, deren Diagnose als „besonderer“ oder „langfristiger Verordnungsbedarf“ gelistet ist, bestehen besondere Verordnungsmöglichkeiten.



Publication History

Article published online:
23 May 2024

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