Diabetes aktuell 2023; 21(05): 195
DOI: 10.1055/a-2085-4264
Editorial

Krankenhausreform und Digitalgesetz

Antje Bergmann
1   Dresden
,
Peter E.H. Schwarz
2   Dresden
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Gerade heute hat Herr Lauterbach wieder mit vielen Vertretern der Bundesländer über die Krankenhausreform diskutiert. Das klare Ziel ist, kleinere Häuser zu schließen, um Personal freizusetzen, welches dann an größeren Häusern arbeiten kann. Aber welche Bedingungen dafür existieren, was dies für strukturschwache Regionen bedeutet, und vor allem was das für die Patienten bedeutet, ist noch nicht absehbar.

Was bedeutet das auch für die Diabetologie? Über die letzten Monate, Jahre und auch Jahrzehnte erleben wir einen Rückgang der stationären Diabetologie. Sicherlich helfen neue Medikamente und neue Technologien, dass sehr viel ambulant gemacht werden kann. Aber gerade erst hat uns die Corona-Pandemie gezeigt, dass parallel zu dieser Entwicklung die Morbidität unserer Diabetes-Patienten gewachsen ist und auch die Zunahme von pleiotropen Risikofaktoren bei Diabetikern viel stärker geworden ist. Wichtig ist, dass man das im Blick hat und dass eine moderne stationäre Diabetologie nicht nur an großen Häusern (aber wenigstens dort) erhalten bleibt.

Ein zweites Vorhaben von Herrn Lauterbach ist das neue Digitalgesetz. Bereits vor Jahren wurde Deutschland immer wieder kritisiert, dass bezüglich der Digitalisierung in der Medizin sehr wenig oder nichts vorangeht. Dann gab es das digitale Versorgungsgesetz von Herrn Spahn und schließlich wurde dieses Gesetz diskutiert, dass es in manchen Bereichen an den Wünschen unserer Kollegen vorbeigeht. In den nächsten Wochen/Monaten soll nun ein Digitalgesetz kommen, das einige dieser Punkte ausräumen soll. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass Ärzte die Patienten mithilfe von digitalen Gesundheitsanwendungen direkt betreuen dürfen und ebenso mittels digitaler Gesundheitsanwendungen mit dem Patienten Kontakt halten. Sicherlich wird der eine oder andere kritisieren, dass er genau das nicht will. Aber damit ist eine der entscheidenden Forderungen, die wir in den letzten Monaten aufgestellt haben – nämlich, dass digitale Gesundheitsanwendungen in unsere Patientenpfade eingebettet werden müssen, erfüllt.

Eigentlich sollte die neue Version des Digitalgesetzes noch im Juni 2023 kommen (manche Beobachter meinen, es wurde vergessen, das Jahr dazu zu benennen), aber wir hoffen, dass in den nächsten Monaten das Digitalgesetz verhandelt wird. Lassen wir uns zuversichtlich sein, dass dabei etwas Gutes herauskommt, was wir in unseren Händen mit einer modernen und innovativen Diabetologie zum Leben erwecken können und vor allem nutzen und einsetzen können.

Damit wünschen wir Ihnen eine wunderbare Sommerzeit und vielen Dank für Ihre treue Leserschaft von Diabetes aktuell .

Mit herzlichen Grüßen verbleiben

Ihre

Antje Bergmann und Peter Schwarz



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Article published online:
03 August 2023

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