NOTARZT 2023; 39(02): 71-74
DOI: 10.1055/a-2055-9265
Verbandsmitteilungen

Zur Empfehlung der Regierungskommission zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland.

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND e.V.) fasst die Stellungnahme und die Empfehlung zusammen und kommentiert die wichtigsten Punkte.
Florian Reifferscheid
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Thomas Wurmb
,
Peter Gretenkort
,
Carsten Lott
,
Claudia Scheltz
,
Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V.

Präambel

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sieht eine gut funktionierende Notfall- und Akutversorgung als essenziellen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig benennt sie in ihrer vierten Stellungnahme die Schwächen des aktuellen Systems in Bezug auf seine Organisation und den zunehmenden Personalmangel. Als Lösungsansätze werden die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV), den Krankenhäusern und den Leitstellen skizziert. Ferner wird – wie bereits in früheren Referentenentwürfen – die Aufnahme des Rettungswesens als dritte Säule neben dem ambulanten und dem stationären Sektor in das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) angeregt. Die Regierungskommission stellt fest, dass eine sinnvolle Reform der Notfall- und Akutversorgung das Gesamtsystem in den Blick nehmen muss und Kompetenzen des Bundes und der Länder tangiert, so dass es ein abgestimmtes Vorgehen geben muss.

Im Rahmen der Darstellung der Ausgangs- und Problemlage werden wichtige aktuelle Problemfelder benannt. Die Strukturen der Notfall- und Akutversorgung sind von den allgemeinen Problemen des Gesundheitswesens mitbetroffen. Genannt werden hier die unzureichende Digitalisierung, der demografische Wandel und der Personalmangel. Als problemverstärkend wird die sektorale Trennung der Notfallmedizin in die drei Bereiche Notaufnahmen der Krankenhäuser, Notfallversorgung der KV und Notfallrettung mit ausschließlicher Zuständigkeit der Länder ohne Verankerung im SGB V genannt, welche nur wenig aufeinander abgestimmt sind.

Die Regierungskommission geht in ihren Empfehlungen im Detail auf die beiden Bereiche der Integrierten Leitstellen und der Integrierten Notfallzentren ein. Ausführliche Stellungnahmen zur Notfallrettung und deren Kompetenzausweitung und zu anderen, für das System essenziellen „mobilen Diensten“, wie etwa wohnortnaher pflegerischer Notfallversorgung, sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Nach einer überschlägigen Analyse von Fallzahlentwicklungen, sektoralen und transsektoralen Strukturen, Personalzahlen und professionellen Qualifikationen sowie Finanzierungsaspekten kommt die Regierungskommission zu dem Urteil, dass die momentanen Strukturen eine unnötige Gefährdung der Patientensicherheit bei gleichzeitig suboptimalem Ressourceneinsatz bedingen. Für den ärztlichen Bereich wird festgestellt, dass die Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und klinische Akut- und Notfallmedizin zu selten vorhanden sind.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
11. April 2023

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