Rofo 2023; 195(03): 264-267
DOI: 10.1055/a-2023-6142
DRG-Mitteilungen

Outsourcing einer Krankenhausabteilung: Sind Kooperationen von niedergelassenen Radiologen mit Krankenhäusern neu zu verhandeln?

I. Einführung

Das sog. Outsourcing gewann in den letzten Jahren in vielen Branchen übergreifend an Attraktivität – die Einsparung von Kosten und Zeit bieten das Potenzial, einen Beitrag zu einer effizienten und wirtschaftlichen Unternehmensführung zu leisten. Auch für Krankenhäuser ist das Outsourcing verschiedener Bereiche, wie etwa Küche, Wäscherei und Laboruntersuchungen zu nahegelegenen Kooperationspartnern vor Jahren in den Trend gekommen und wurde in den letzten Jahren auf weitere Bereiche ausgedehnt. Eine vergleichbare Tendenz findet sich bei der Frage, ob ein Krankenhaus eine Krankenhausapotheke betreibt oder mit einer örtlichen Apotheke einen Liefervertrag abschließt. Daher gibt es in vielen Krankenhäusern teilweise bereits seit Jahrzehnten ausgelagerte radiologische Abteilungen, also Radiologien, die von niedergelassenen Radiologen betrieben werden.

Eine radiologische Abteilung im Krankenhaus personell, materiell und räumlich einzurichten, bedeutet häufig für Krankenhäuser wirtschaftliche Nachteile, wenn kein Zugang zur ambulanten Versorgung besteht, um das ärztliche und nichtärztliche Personal und die Großgeräte aus betriebswirtschaftlicher Sicht ideal auszulasten. Die gleiche Situation findet sich daneben im Bereich der Strahlentherapie an, die, was zugleich politisch gewollt ist, in der Regel ambulant erfolgen soll.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
16. Februar 2023

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