Rehabilitation (Stuttg) 2023; 62(01): 7-8
DOI: 10.1055/a-2002-5716
Aktuelles

Sonderbericht zur Hilfsmittelversorgung

In einem im Oktober 2022 veröffentlichten Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung liefert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einen Überblick über das Versorgungsgeschehen in der Hilfsmittelversorgung der bundesunmittelbaren Krankenkassen. Der Bericht geht v. a. der Frage nach, ob die gesetzlichen Krankenkassen ihren Auftrag erfüllen, die Versicherten qualitativ hochwertig und wohnortnah mit Hilfsmitteln zu versorgen. Dabei wird auch die Entwicklung des Rechtsrahmens zur Hilfsmittelversorgung seit dem Gesundheitsreformgesetz 1988 eingehend dargestellt. Das BAS gelangt zu der Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Das Amt, das die Rechtsaufsicht über einen Teil der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsträger ausübt, hat in seiner Untersuchung zahlreiche Mängel bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben festgestellt, die die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln beeinträchtigen. Weder verfügten alle Krankenkassen über eine ausreichende Zahl an Verträgen mit den Hilfsmittelerbringern, noch seien deren Inhalte für die Versicherten immer transparent nachvollziehbar. Ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen zur Sicherstellung der Patientensouveränität werde dadurch erschwert. Zudem kommen, wie der Bericht bemängelt, viele Krankenkassen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung nicht nach. Das BAS macht in dem Bericht Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Als einschneidendste Maßnahme regt es eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge an.

Um den Preiswettbewerb in der Hilfsmittelversorgung zu stärken, hatte der Gesetzgeber im Jahr 2007 die Zulassung der Leistungserbringer durch Abschluss kassenindividueller Versorgungsverträge eingeführt. Dem Sonderbericht zufolge erhält das BAS seit vielen Jahren Beschwerden über Qualitätsdefizite in der Hilfsmittelversorgung. Der 76-seitige Bericht steht auf www.bundesamtsozialesicherung.de -> Service -> Newsroom zur Verfügung.

(Quelle: BAS)



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
13. Februar 2023

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