Zeitschrift für Palliativmedizin 2023; 24(01): 6
DOI: 10.1055/a-1973-2516
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Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

SAPV-Bundesrahmenverträge in Kraft – DGP im Dialog

Mitte November 2022 wurden die Rahmenverträge nach § 132 d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene wie für Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Diese sind zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Nach Verhandlungen seit 2019 gibt es damit erstmals eine bundeseinheitliche Regelung. Die Leistungserbringung wird durch Kernteams erfolgen, das unterstützt die Letztverlässlichkeit für die betroffenen Patient:innen und ihre An- und Zugehörigen. Die DGP begrüßt die Aufnahme der psychosozialen Berufsgruppe in die SAPV für Kinder und Jugendliche, bedauert jedoch, dass diese Berufsgruppe nicht in den Vertrag für die Erwachsenenversorgung aufgenommen wurde. Die DGP fordert den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen hierfür zu ändern, um dem grundlegenden Qualitätsanspruch und einer Palliativversorgung nach WHO-Definition gerecht zu werden. Die DGP weist außerdem darauf hin, dass die Qualifikationsanforderungen der Teammitglieder im Vertrag kontinuierlich den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.



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Article published online:
02 January 2023

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