Zentralbl Chir 2023; 148(02): 127
DOI: 10.1055/a-1969-0569
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Einscannen und Archivieren von Aufklärungsbögen

Armin Schwerdtfeger

I. Ausgangslage und Fragestellung

Während früher Aufklärungsbögen nach erfolgtem Aufklärungsgespräch mit der Unterschrift des Patienten versehen als Original in der Patientenakte abgeheftet wurden, werden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung Aufklärungsbögen zunehmend eingescannt und in gescannter Form archiviert.

Dies führt zu der Frage, ob und welche Folgen diese Vorgehensweise für die rechtliche Absicherung des aufklärenden Arztes hat.



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04 April 2023

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