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DOI: 10.1055/a-1923-6691
Finanzielle Förderung - 68 Millionen Euro Pauschalzuschlag für 136 Krankenhäuser im ländlichen Raum
Um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu fördern, erhalten auch im kommenden Jahr 136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt 67,6 Millionen Euro beträgt der Pauschalzuschlag, der zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung fließt. Gesetzlich vorgegeben sind je Haus zwischen 400 000 und 800 000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen anspruchsberechtigten Fachabteilungen. Im Jahr 2023 erhalten 94 Häuser 400 000 Euro, 18 Häuser 600 000 Euro und 24 Häuser 800 000 Euro. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Pauschalzuschlag von 400 000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200 000 Euro dazu.
Publication History
Article published online:
14 October 2022
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