retten! 2023; 12(03): 154-157
DOI: 10.1055/a-1859-8873
Recht & Berufspolitik

Hat das Trauma Folgen? – Wenn Helfer selbst Hilfe brauchen

Annett Weise

Jeder Mensch reagiert auf belastende Einsätze anders: Dem einen gelingt es, Bilder schnell zu bewältigen, zu verdrängen oder zu akzeptieren, der andere sieht sich den Erinnerungen immer wieder ausgesetzt. Im schlimmsten Fall ist dann an Weiterarbeiten nicht mehr zu denken. Solch ein traumatisches Erleben kann heute als Krankheit anerkannt werden und gegebenenfalls zu einer Entschädigung führen.

Handlungsempfehlungen
  • Nehmen Sie seelische und psychische Beeinträchtigungen ernst. Suchen Sie Hilfsangebote und nehmen Sie sie an. Auch für Beschäftigte im Rettungsdienst muss eine ausreichende Krisenintervention zur Verfügung stehen – und Betroffene sollen diese annehmen. Es darf kein Zeichen von Schwäche sein einzuräumen, dass Einsätze auch seelisch mehr als fordernd sind. Wichtig sind Kenntnisse zu Hilfsangeboten, u.a. zur Vorsorge, Schulung und Akutintervention, wie sie beispielsweise der Verein PSU-Akut e.V. (www.psu-akut.de) veranstaltet.

  • Wenn Sie Beeinträchtigungen bemerken, lassen Sie diese ärztlich abklären. Ergebnisse sind mittels Befundberichten zu dokumentieren.

  • Ist ein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit oder auf Unterstützungsmaßnahmen möglich: Stellen Sie ihn. Dies gilt auch, wenn Sie Erwerbsminderungsrente geltend machen oder einen Grad der Behinderung beantragen wollen. Nach § 14 SGB I besteht ein Anspruch auf individuelle und umfassende Informationen zu konkreten Rechtsfragen, tatsächlichen Umständen und Gestaltungsmöglichkeiten. Jede*r Betroffene sollte die Erkenntnisse aus diesem Angebot für sich dokumentieren (mit Datum, Ansprechpartner und dargestellten Handlungsmöglichkeiten), um die Schritte dann auch für sich einleiten zu können.

  • Gehen Sie, wenn nötig, den verwaltungsrechtlichen Weg (also: Widerspruch bei ablehnendem Bescheid bzw. Klage bei ablehnendem Widerspruchsbescheid).



Publication History

Article published online:
29 June 2023

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