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DOI: 10.1055/a-1833-7960
Selektivverträge konsolidieren das Versorgungsangebot Das Plus zur Kassenleistung
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland gehört zu den besten in der Welt. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in unserem komplexen System insbesondere Patienten mit chronischen Darm- oder Lebererkrankungen mit ihrem besonderen Betreuungsbedarf von der Regelversorgung nicht immer ausreichend erreicht werden. Unser von wirtschaftlichen Zwängen geprägtes Versorgungssystem bietet diesen Patienten oft nicht genug Aufmerksamkeit und Zeit. Das Problem ist bekannt und erfreulicherweise hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Vereinbarung besonderer Versorgungsverträge zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen im SGB V Mittel zur Verfügung gestellt, um hier gegenzusteuern.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
11. Mai 2022
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