Eine Fortführung der Pandemieregelung für Ultraschallkurse gemäß Protokollnotiz 3 der Ultraschallvereinbarung über den 30. September 2021 hinaus wurde kürzlich von den Gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Seit dem 1. Oktober 2021 gelten für die Durchführung KV-konformer Ultraschallkurse wieder die Vorgaben, die gemäß der Ultraschallvereinbarung (USV) in der Zeit vor der Corona-Pandemie gegolten haben. Das betrifft auch die nun wieder in Präsenz durchzuführenden praktischen Übungen.