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CNE Pflegemanagement 2021; 08(S 01): 4-9
DOI: 10.1055/a-1582-0349
DOI: 10.1055/a-1582-0349
PpUG
Verordnung
Gut gedacht, gut gemacht?
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)Zusammenfassung
Seit 2019 gelten die Pflegepersonaluntergrenzen, die die Patientenversorgung sicherer machen und für Transparenz sorgen sollen. In diesem Jahr wurden sie nun um weitere pflegesensitive Bereiche erweitert. Hier ein Überblick zum Thema Personalbemessung.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
24. November 2021
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