physiopraxis 2021; 19(10): 61
DOI: 10.1055/a-1542-3217
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Wann muss ich mich beim Gesundheitsamt anmelden?

Thomas Schlegel

„Ich arbeite neben meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin als freie Mitarbeiterin für eine Praxis. Die Patient*innen akquiriere ich selbst, die Therapie findet ausschließlich im Hausbesuch statt. Muss ich diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden?“



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
18. Oktober 2021

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