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DOI: 10.1055/a-1497-7613
Zwischenspülung bei RGD-E-Aufbereitungsprozessen
Recherchen ergaben, dass in einigen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten für thermolabile Endoskope (RDG-E) kein Zwischenspülschritt zwischen Reinigung und Desinfektion stattfindet. Dadurch kann sowohl Reinigungsmittel als auch Verschmutzungen in die Desinfektionsstufe eingebracht werden. In der europäischen Norm DIN EN ISO 15883 Teil 4 wird eine Spülung mit Wasser von mindestens Trinkwasserqualität nach dem Reinigen gefordert (4.3.4), und zwar sowohl in der Ausgabe von 2009 als auch in der jetzt gültigen Ausgabe von 2019. Die Norm führt auch aus, dass nur dann auf diese Zwischenspülung verzichtet werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass
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keine unerwünschten Reaktionen zwischen den Prozesschemikalien erfolgen und
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keine nachteiligen Reaktionen durch eingebrachte Restverschmutzungen aus dem Reinigungsschritt in den Desinfektionsschritt auftreten, die sich negativ auf die Desinfektionsstufe auswirken könnten.
Die Fachgesellschaften DGKH, DGSV und DEGEA haben eine gemeinsame Mitteilung zu dieser Problematik erstellt, die in der Zeitschrift Hygiene & Medizin, 2021 veröffentlicht wurde [1]. Die Veröffentlichung finden Sie auch auf der DEGEA-Website unter Fachinformationen und Publikationen der DEGEA.
Ulrike Beilenhoff, Ulm
Publication History
Article published online:
11 May 2021
© 2021. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 DGKH, DGSV, DEGEA. Mitteilung von DGKH, DEGEA und DGSV zur Zwischenspülung bei RGD-E-Aufbereitungsprozessen. Hyg Med 2021; 46: 1-2