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DOI: 10.1055/a-1491-5145
ALKK intern: TAVI und Mindestmengen: Bigger is not always better
Das Thema „TAVI“ hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Besonders vor dem Hintergrund steigender Implantationszahlen wurde das Thema, wer unter welchen Voraussetzungen TAVI durchführen darf, kontrovers diskutiert. 2020 publizierte die DGK gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) erstmalig ein gemeinsames Positionspapier zu TAVI. Der Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), Beratungen für eine TAVI-Mindestmenge aufzunehmen und dabei gleich eine sehr hohe Mindestmenge von 150 TAVI-Prozeduren je Standort sowie 65 je Operateur vorzuschlagen, verlieh dem Thema neue Brisanz. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezogen ALKK, VLK und BDI damals kritisch Stellung. Die aktuelle Entwicklung veranlasste die Autoren nun zu einer weiteren Stellungnahme in der Zeitschrift „das krankenhaus“ (https://bit.ly/3xz5 eYr), deren Quintessenz wir Ihnen hiermit zusammenfassend mitteilen wollen.
Publication History
Article published online:
14 June 2021
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