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DOI: 10.1055/a-1372-1996
Nachrichten
Anpassung der G-BA Richtlinien in der Pädiatrie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jüngst die Qualitätssicherungsrichtlinien für Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), für die Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) und die Kinderonkologie (KiOn-RL) angepasst. Durch die neuen Anpassungen werden generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer für deren Einsatz auf entsprechend der Richtlinien definierten Stationen ausgeschlossen. Zur Erfüllung aller drei Richtlinien ist auch zukünftig der Einsatz von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern erforderlich. Die Richtlinie zur Kinderonkologie lässt allerdings noch Ausschweife zu deren Erfüllung zu: Pflegefachfrauen und -männer mit abgeschlossener Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ oder einem erweiterten Nachweis über 1260 Stunden der praktischen Ausbildung in der direkten neonatologischen bzw. pädiatrischen Akutversorgung werden in der KiOn-RL zugelassen.
Kommentar
Mit dem Pflegeberufegesetz soll die Ausbildung zukunftsfähig werden. Dazu trägt insbesondere der generalistische Ansatz bei. Soweit die Theorie. In der Praxis werden die Träger der praktischen Ausbildung jedoch Sorge dafür tragen (müssen), dass zur Erfüllung der G-BA Richtlinien in der Pädiatrie möglichst viele Auszubildende in die Spezialisierung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gehen. Das Ziel der Qualitätssicherung durch die G-BA Richtlinien konterkariert dann aber die Zielrichtung der Generalistik. Für eine attraktive und zukunftsfähige Pflege müssen die Ziele dringend synchronisiert werden. Ein lösungsorientiertes Szenario könnte die Anerkennung von Pflegefachfrauen/-männern mit Vertiefungseinsatz Pädiatrische Versorgung sein.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
30. März 2021
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