Z Orthop Unfall 2021; 159(05): 483-486
DOI: 10.1055/a-1238-9244
Orthopädie und Unfallchirurgie aktuell

Tarifverträge zwischen VKA und Marburger Bund

Susanne Meinrenken

Mit den Vereinbarungen zwischen Marburger Bund und der VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) über die Tarifverträge für Ärzte in kommunalen Kliniken ist es „gelungen, in allen Punkten konkrete, teilweise sogar wegweisende Verbesserungen gegenüber dem Status quo zu erzielen“, beschreibt der Marburger Bund in einer Publikation (https://www.marburger-bund.de/Tarifabschluss). Nach der Einigung Mitte 2019 sind die Verträge im Laufe der folgenden Monate in Kraft getreten. Neben neuen Vorgaben zu den Gehältern ging es vor allem um neue Regeln für die Arbeits- und Dienstzeiten. In Deutschland sind laut Angaben der VKA über 50% der Ärzte in öffentlichen Häusern beschäftigt; 29% im Bereich der VKA – das entspricht mehr als 46 000 Vollzeitstellen. Die neuen Tarifverträge für kommunale Kliniken sind als Referenzverträge zu sehen und haben Vorbildcharakter, schreibt die VKA (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/09012019_One-Pager_Bedeutung_kommunaler_Krankenh%C3%A4user.pdf). Im Folgenden werden die wichtigsten neuen Regeln kurz dargestellt.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
28. September 2021

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