Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2021; 16(04): 359-370
DOI: 10.1055/a-1236-5456
Grundlagen

Stationäre und ambulante Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Christoph Reimertz
,
Sebastian Benner
,
Reinhard Hoffmann

Ein Ziel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es, die Gesundheit und damit auch die Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten nach einem Unfall „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen. Hierbei unterscheiden sich die Rehabilitationsmöglichkeiten aufgrund des gesetzlichen Auftrags wesentlich von denen der Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche Heilverfahren nach Arbeitsunfällen zur Verfügung stehen und in welcher Phase der Rehabilitation sie zur Anwendung kommen.

Kernaussagen
  • Im Zentrum der Behandlung Arbeitsunfallverletzter steht der Durchgangsarzt (D-Arzt).

  • Die Rehabilitationsmöglichkeiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterscheiden sich wesentlich von denen der Kranken- bzw. Rentenversicherung.

  • Eine schnittstellenfreie Behandlung mit „allen geeigneten Mitteln von der Rettung bis zur Wiedereingliederung“ gibt es nur im Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII).

  • In der gesamten Heilbehandlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Pflege“.

  • Das Reha-Management gewährleistet ab einer bestimmten Verletzungsschwere eine umfassende Einzelbetreuung durch den Unfallversicherungsträger.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
11. August 2021

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