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DOI: 10.1055/a-1174-2690
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Publication History
Publication Date:
15 July 2020 (online)
Ausbildung während Pandemie erleichtert – Angepasste Rahmenbedingungen
In den letzten Monaten haben Physiotherapeuten aufgrund der Corona-Krise einiges an Flexibilität beweisen müssen. Doch auch der Alltag angehender Heilmittelerbringer bot diverse Herausforderungen: So mussten zum Beispiel Praktika abgebrochen werden, und der Unterricht konnte gar nicht oder nur in geringem Maße online stattfinden. Zwar öffneten in den vergangenen Wochen verschiedene Ausbildungsstätten teilweise wieder, von einer Rückkehr zur Normalität ist aber noch lange nicht zu sprechen.
Ausnahmefälle wie Unterricht per Videokonferenz sind natürlich nicht in den Berufsgesetzen und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abgebildet. Daher erschien Mitte Juni 2020 die „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die rückwirkend zum 23. Mai 2020 in Kraft tritt. Sie ermöglicht es, in mehreren Punkten von den Rahmenbedingungen der Ausbildung abzuweichen:
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digitale und andere geeignete Unterrichtsformate nutzen,
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die Möglichkeit, die Ausbildung um höchstens sechs Monate zu verlängern,
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von Regelungen zur Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse abweichen,
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Vorgaben zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung ändern,
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Bestimmungen zur Qualifikation der Praxisanleitung abwandeln.
Nach Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Verordnung ein Jahr lang gültig, tritt allerdings spätestens am 31. März 2022 außer Kraft. Mehr Infos sind unter www.bundesgesundheitsministerium.de > „Gesetze und Verordnungen“ > „Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nachzulesen.
mru