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DOI: 10.1055/a-1107-6347
Aufklärung und Einwilligung in der präklinischen Notfallmedizin – Teil 1
Publication History
Publication Date:
08 April 2020 (online)
I. Grundlagen
1. Einführung
In Arztkreisen wird gelegentlich gespöttelt, vor den Eingriff hätten die Götter die Einwilligung, und vor die Einwilligung die Juristen die Aufklärung gesetzt. Das stimmt nur zur Hälfte. Beides waren die Juristen und mittlerweile auch der Gesetzgeber (§§ 630d und 630e BGB). Demzufolge darf der Arzt einen Eingriff nur dann vornehmen, wenn die Einwilligung des Patienten dazu vorliegt.
Für eine rechtswirksame Einwilligung reicht das bloße „Ja“ des Patienten allerdings nicht aus; er muss vielmehr wissen, worin er einwilligt. Da der Patient regelmäßig nicht über das erforderliche Wissen verfügt, muss der Arzt ihm die notwendigen Informationen verschaffen, die er für eine qualifizierte Einwilligung benötigt. Dieses Wissen muss zum Zeitpunkt der Einwilligung präsent sein. Die Aufklärung dient also nicht der Vermittlung von dauerhaften medizinischen Kenntnissen.
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