Diabetologie und Stoffwechsel 2019; 14(05): 352-355
DOI: 10.1055/a-1009-2239
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Anträge auf Projektförderungen der DDG 2020: Hinweise zur Antragstellung mit einem überarbeiteten Antragsformular

Michael A. Nauck
1   Diabeteszentrum Bochum-Hattingen, St.-Josef-Hospital (Ruhr-Universität Bochum)
,
Jochen Seufert
2   Universitätsklinikum Freiburg, Medizinische Fakultät, Universität Freiburg
,
Annette Schürmann
3   Deutsches Institut für Ernährungsforschung, Nuthetal
,
Monique Schugardt
4   Geschäftsstelle der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Berlin
,
für die Jury für wissenschaftliche Preise und Projektförderungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft › Institutsangaben
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
06. November 2019 (online)

Vorbemerkungen

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) schreibt jährlich Fördermittel für Projektförderungen aus. Zusätzliche Mittel werden von der Deutschen Diabetes Stiftung und der Stiftung „Das zuckerkranke Kind“ bereitgestellt. Insgesamt werden ca. 45 Anträge von den 7–9 Mitgliedern der Jury der DDG zur Förderung wissenschaftlicher Projekte begutachtet, von denen die am besten bewerteten gefördert werden können. In den vergangenen Jahren konnten insgesamt bis zu 350 000 € bereitgestellt werden. Die Jury hat in diesem Jahr Vorschläge vorbereitet, um die Antragstellung sowie die Begutachtung zu erleichtern. Eine wesentliche Änderung betrifft die klare Strukturierung der Anträge und den Umfang, gezählt anhand der maximal zulässigen Zeichenzahl für bestimmte Aspekte des Antrags. Dies ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass in der Vergangenheit Anträge eingereicht wurden, die zwar sehr detailliert (und entsprechend wortreich) diverse Aspekte des Antrags geschildert hatten, einige für die Begutachtung essenziellen Aspekte aber entweder gut versteckt oder gar nicht präsentiert hatten. Andere Anträge haben (wegen der auch in der Vergangenheit bereits existierenden Begrenzung der Wortzahl) zusätzliche Angaben in Form von Anlagen beigefügt, die für die Gutachter den Aufwand beträchtlich erhöht haben. Wichtiger neuer Bestandteil des Antrags ist ein Abstract, in dem knapp und gut strukturiert der Antrag für Fördermittel mit relativ überschaubarem Umfang (bis maximal 30 000 €, in der Regel 7500–15 000 €) dargestellt werden soll.