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Zentralbl Chir 2020; 145(01): 15-16
DOI: 10.1055/a-0978-1678
DOI: 10.1055/a-0978-1678
Rechtliches – Urteile und Hintergründe
Ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung trotz fehlender Information der Patientin über eine echte Behandlungsalternative?
Urteil des OLG Hamm vom 09.01.2018 – 26 U 21/17Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. Februar 2020 (online)
Zur Abklärung unklarer Befunde der Mammae kommt neben einer offenen Biopsie in der Regel auch die Durchführung einer Stanzbiopsie in Betracht. Letztere ist wegen des minimalinvasiven Vorgehens in vielen Fällen die Alternative der Wahl. Dies entscheidet letztlich der jeweils verantwortliche Arzt im Rahmen seiner Therapiefreiheit und den dazu mit der jeweiligen Patientin geführten Gesprächen.