intensiv 2019; 27(05): 274-277
DOI: 10.1055/a-0970-0257
DGF-Mitteilungen
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. informiert

Susann Gebhardt
,
Dominik Zergiebel
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Publication Date:
05 September 2019 (online)

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sommermonate liegen hinter uns, und momentan befinden wir uns mitten in der Hochzeit der Kongresse. Themen, die aus den aktuellen Gesetzgebungsverfahren resultieren, füllen die Programme der Kongressflyer.

Unser eigener Kongress, der Deutsche Fachpflegekongress (DFK), steht unmittelbar vor der Tür. Interessante Themen im Bereich der Intensivmedizin und Intensiv-, Anästhesie- und OP-Pflege sowie der Kinderintensivpflege runden ein prall gefülltes Programm ab.

Und auch dieses Jahr gibt es wieder eine Verlosung. Letztes Jahr war der Hauptpreis ein tolles Fahrrad. Dieses Jahr gibt es eine Ballonfahrt über Münster für zwei Personen inkl. Hotelübernachtung und Übernahme der Reisekosten zu gewinnen. Teilnahmeberechtigt sind alle Kongressbesucher, die DGF-Mitglieder sind oder im Rahmen des DFK der DGF beitreten.

Die drei Tage vom 26.–28.09.2019 bieten wieder eine Möglichkeit, um mit Kollegen in Austausch zu treten und aktuelle Themen, mit denen wir auch aufgrund der politischen Entscheidungen konfrontiert sind, zu diskutieren. Außerdem findet im direkten Anschluss am 27.09.2019 die DGF-Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstands statt.

Die Gesetzesflut, die das Gesundheitsministerium in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht hat, bedeutet für unser gesamtes Gesundheitssystem eine erhebliche Herausforderung. Tagtäglich sind alle Tätigen im ambulanten sowie stationären Bereich damit konfrontiert. Ob der Eingriff in die Selbstverwaltung der Ärzte und das Herauslösen der Pflegeleistungen aus den DRGs tatsächlich Verbesserungen bringen, bleibt abzuwarten. Insgesamt resultieren aus den Leistungsänderungen erhebliche Mehrkosten in Milliardenhöhe. Offen bleibt, ob die Leistungsverbesserungen tatsächlich bei den Patienten ankommen, die sie wirklich benötigen.

Parallel dazu hat auch die Selbstverwaltung der Pflegenden Fahrt aufgenommen. Die bestehenden Landespflegekammern von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben im Sommer gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat ihre erste Arbeitssitzung abgehalten. Damit startet die Bundespflegekammer, die sich offiziell als „Pflegekammerkonferenz (Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern) Bundespflegekammer“ betitelt. Somit beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene.

Ihr

Susann Gebhardt

Dominik Zergiebel