Subscribe to RSS
Please copy the URL and add it into your RSS Feed Reader.
https://www.thieme-connect.de/rss/thieme/en/10.1055-s-00000001.xml
Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54(07/08): 454-456
DOI: 10.1055/a-0918-7622
DOI: 10.1055/a-0918-7622
Topthema
Einführung
Aufklärung und Patientenwille
Further Information
Publication History
Publication Date:
25 July 2019 (online)
Damit eine ärztliche Maßnahme durchgeführt werden kann, muss der Patient informiert in diese einwilligen. Diese Einwilligung wiederum ist nur ethisch und juristisch gerechtfertigt, wenn der Patient versteht, in was er einwilligt. Dafür stellt die ärztliche Aufklärung die Grundlage dar. Rechtlich ist dies in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
-
Literatur
- 1 Biermann E. Einwilligung nach Aufklärung – ein juristisches Update. Anasthesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54: 457-473
- 2 Neitzke G. Ermittlung des Patientenwillens. Anasthesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54: 474-483
- 3 Neitzke G. Juristische Stellvertreter in der Medizin: Bevollmächtigte und Betreuer. Anasthesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther 2019; 54: 485-494