Arthritis und Rheuma 2019; 39(02): 132
DOI: 10.1055/a-0873-4769
Verbandsnachrichten
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

RA Jörg Robbers
1   Geschäftsführer VRA
,
Prof. Dr. Heinz-Jürgen Lakomek
2   Vorstandsvorsitzender VRA
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
03 May 2019 (online)

Frühjahrsoffensive

Am 29.03.2019 veranstaltete der VRA sein traditionelles Frühjahrssymposium in Berlin. Es trug den Titel: „Schritte in die Zukunft“ und war eine sehr erfolgreiche Veranstaltung. Das Symposion begann mit einem aktuellen Überblick über die derzeitigen gesundheitspolitischen Entwicklungen, insbesondere was den Krankenhaussektor betrifft.

Herr Ministerialrat Rau gab einen Überblick über die laufenden Gesetzesvorhaben des BMG. Am 14.03.2109 hat der Bundestag das Terminservicegesetz verabschiedet, welches als ein wichtiges Gesetz zur Verbesserung der ambulanten Versorgung angesehen werden kann. In diesem Gesetz war unter anderem in § 103 vorgesehen, dass die Zulassungsbeschränkungen befristet bis zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags an den G-BA bei der Zulassung von Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatologie und anderen dort festgelegten Arztgruppen keine Anwendung finden, soweit diese Ärzte 5 Jahre vor Beantragung der Zulassung nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilgenommen haben. Für den ein oder anderen angestellten Rheumatologen konnte darin eine Chance gesehen werden, sich niederzulassen. In letzter Minute wurde diese Regelung jedoch gestrichen. Ein weiteres: Die Länder werden künftig im Rahmen der Beratungen des GBA zur Bedarfsplanung zu allen Aspekten der Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie Patientenvertretungen eingeräumt. Letztere haben ein Beratungsrecht, aber kein Stimmrecht.

Ein weiteres Schwerpunktthema des Symposions war der Stand der Umsetzung zur Bildung von Zentren. Nach der Entscheidung der erweiterten Bundesschiedsstelle zur Zentrenbildung gehört die Rheumatologie mit zu diesem Themenkreis. Die Lage ist derzeit mehr als unübersichtlich. Einerseits ist die Umsetzung Aufgabe der Planungsbehörden der Länder; andererseits ist die Bundesebene gehalten, Kriterien für die Bildung eines Zentrums festzulegen. Krankenhäuser, die als Zentrum ausgewiesen werden könnten, verlieren durch die schleppende Umsetzung erhebliche Geldmittel. Es ist zu hoffen, dass 2019 die Eckpunkte hierfür feststehen.

Das Ärgernis Nr. 1, so der Hauptgeschäftsführer der DKG in „das Krankenhaus 3/2019, bleiben die MDK-Prüfungen, d. h. die Einzelfall- und Stichprobenprüfungen bei akuten und abgeschlossenen Krankenhausfällen zur Überprüfung der stationären Notwendigkeit (Art, Dauer und Umfang). Nach Aussagen der DKG sind diese Prüfungen auf Rekordniveau gestiegen und betreffen zum Teil mehr als 20 % aller stationären Behandlungen. Das Faktenblatt des GKV-Spitzenverbandes (06.06.2014) spricht für den genannten Zeitraum von einer Prüfquote von 10–12 %. Der Anteil der MDK-Prüfungen, in denen Fehler festgestellt wurden, so der GKV-Spitzenverband, soll im dritten Jahr in Folge über 50 % gelegen haben. Daraus wird ein Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung abgeleitet, der in die Milliarden geht. Ein Vertreter des MDK Hamburg stellte die Sichtweise des MDK hächst anschaulich und übersichtlich dar. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung, die entsprechend sorgfältig dokumentiert sein muss.

Neben der angesprochenen Einzelfallprüfung wird zukünftig die Prüfung der Qualität der stationären Behandlung im Fokus stehen. In Zukunft soll der MDK die bereits bestehenden Qualitätsvorgaben des G-BA und noch weitere für Krankenhäuser zu verabschiedende sowie die Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen Qualitätssicherung prüfen. Für die Rheumatologie gibt es noch keine Vorgaben durch den G-BA. Die Referenten betonten, dass die rheumatologischen Abteilungen durch die Teilnahme am KOBRA-Programm und die Zertifizierung sehr gut vorbereitet seien.

Mit Spannung wird die Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems verfolgt, da ab dem Jahr 2020 die Pflegekosten aus dem DRG-System ausgegliedert werden sollen und ein eigenes Pflegebudget gebildet wird. Wie das ermittelt wird und welche Auswirkungen es haben könnte, war ein weiterer Schwerpunkt des Symposions. Schon jetzt ist anzukündigen, dass zu diesem speziellen Thema am 09.12.2019 ein Workshop des VRA in Köln unter Beteiligung des Leiters des InEK stattfinden wird.

Starten Sie mit starken Nerven ins Frühjahr.

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Prof. Dr. Heinz-Jürgen Lakomek

Direktor, Klinik für Rheumatologie und Geriatrie

Johannes Wesling Klinikum Minden; Jörg Robbers, Rechtsanwalt, Geschäftsführer VRA


#