Hebamme 2019; 32(02): 64-68
DOI: 10.1055/a-0861-0320
Beruf
Fortbildung
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Datenschutzkonform arbeiten – Praxistipps für Hebammen zur DSGVO

Matthias Diefenbacher
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Publication Date:
23 April 2019 (online)

Seit 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union. Sie ist geltendes Recht (Art. 3 I, alle im Folgenden genannten Artikel sind solche der DSGVO). Das bringt einige Neuerungen auch für Hebammen mit sich und hat Auswirkungen auf die tägliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Schweigepflicht und berufsrechtliche Regelungen. Welche Vorgaben einzuhalten sind, verrät dieser Artikel.