Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2019; 14(03): 68-71
DOI: 10.1055/a-0860-7171
Praxis
Hygiene
© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Sachverstand und waches Auge

Denis Handke
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Publication History

Publication Date:
11 June 2019 (online)

Summary

Immer häufiger fordern Aufsichtsbehörden invasiv arbeitende Heilpraktiker schriftlich auf, Hygienemaßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen. Für invasive Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen an Desinfektionsmaßnahmen sowie die Sterilität und Entsorgung des verwendeten Materials. Die jeweiligen Vorgaben unter anderem für Fortbildung, Flächendesinfektion, Material, Vor-, Zu- und Nachbereitung der Injektion finden sich in den Hygieneverordnungen der Länder, den KRINKO-Empfehlungen sowie die TRBA 250.