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DOI: 10.1055/a-0840-8407
BNK intern – Terminservice- und Versorgungsgesetz – es wird spannend
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
03. Mai 2019 (online)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beim Schreiben dieser Zeilen befindet sich das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf der Zielgeraden. Es hat zahlreiche Änderungsanträge gegeben, sodass auch inzwischen Experten Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten. Wohl gesetzt bleibt die Erhöhung der Sprechstundenzeiten für GKV-Versicherte von 20 auf 25 Stunden. Ein Umstand, der weiterhin als massiver Affront gegen die Leistungen der niedergelassenen Ärzteschaft gesehen werden muss. Nachbesserungen soll es noch bei Details der besseren Vergütung geben. So ist aktuell eine Verkürzung der Definition des Neupatienten im Gespräch. Vom Tisch scheint eine geplante Änderung bezüglich der ICD-Kodierung zu sein. Hier sollte grundsätzlich die Verknüpfung von ICD-Kodierungen mit Honorierung verboten werden und das nur im Selektivbereich. Dies hätte die Durchführung von Selektivverträgen erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Es bleibt also bis zum letzten Moment spannend.