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Rofo 2019; 191(03): 255-258
DOI: 10.1055/a-0821-4729
DOI: 10.1055/a-0821-4729
Radiologie und Recht
Bundesverfassungsgericht – (Noch immer) Kein Verfassungsverstoß durch die Beschränkung der Erbringung von MRT-Leistungen auf Radiologen im GKV-System
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
21. Februar 2019 (online)
Vorbemerkung
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 02.05.2018 geht eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung um die Frage zu Ende, ob andere Fachärzte als Radiologen zur Erbringung und Abrechnung von kernspintomographischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind. Das vorliegende Verfahren war insofern von besonderer Pikanterie, als der Kläger, ein Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, der Auffassung war, dass Kardiologen zur Durchführung kernspintomografischer Untersuchungen des Herzens sogar besser qualifiziert seien als alle bzw. bestimmte Ärzte für Radiologie.