Rofo 2019; 191(01): 89-91
DOI: 10.1055/a-0775-2475
Radiologie und Recht
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Ausländische Ärzte in Deutschland – Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Weiterbildungszeiten und im Ausland abgeschlossener Facharztweiterbildungen

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Publication Date:
13 December 2018 (online)

Einführung

Bis 2016 ist die Zahl der ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland auf ca. 46.700 angestiegen; damit stellen ausländische Berufsträger 10,6 % der in Deutschland gemeldeten Ärzteschaft.[1] Von diesen besitzen 2017 insgesamt 11,8 % eine ausländische Staatsbürgerschaft.[2] Medizinerinnen und Mediziner mit Abschlüssen aus anderen Ländern müssen, ebenso wie ihre in Deutschland ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen, eine Approbation oder Berufserlaubnis nachweisen können und ihre ausländische Facharztausbildung in Deutschland anerkennen lassen. Auf dem verhältnismäßig schnellsten und einfachsten Weg ist dies Ärztinnen und Ärzten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich. Für Ärzte aus sogenannten Drittstaaten gestaltet sich das Unterfangen, eine Approbation zu erhalten, schwieriger.