
Diabetes schränkt in der Regel weder die berufliche noch die private Fahreignung ein.
Das ist die zentrale Aussage der neuen S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“
(AWMF-Register Nr. 057-026). Doch wie bei jeder Regel gibt es Ausnahmen, denn schwere
Stoffwechselentgleisungen, unzureichende Therapie, Begleit- oder Folgeerkrankungen
des Diabetes mellitus können das individuelle Unfallrisiko temporär oder dauerhaft
steigern. Die S2e-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ bietet jetzt einen größeren
individuell begründbaren Spielraum der Begutachtung und Orientierung in der praktischen
Diabetologie. Diese erste Leitlinie zu Fahreignung und Diabetes in Europa wurde unter
Federführung des „Ausschuss Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in
Kooperation mit weiteren Fachgesellschaften erstellt und im März 2018 vorgestellt
[2]. Eine Praxisleitlinie und eine Patientenleitlinie sind in Vorbereitung.