GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege 2018; 02(06): 247
DOI: 10.1055/a-0732-9956
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Tobias Weimer
Master of Arts – Management v. Gesundheitseinrichtungen WEIMER I BORK – Kanzlei für Medizin- & Strafrecht, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum
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Publication Date:
11 December 2018 (online)

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Pflicht zur Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität

In Bezug auf die freiheitsentziehende Maßnahme der Fixierung entschied das OLG Hamm, dass es entscheidend sei, ob es vor dem Sturzereignis konkrete Hinweise auf eine akute Sturzgefährdung gab. Eine lediglich latent vorhandene Sturzneigung ist nicht geeignet, eine allgemeine Fixierung oder beständige Überwachung eines Patienten zu rechtfertigen. Dabei betonte das OLG: Neben dem Schutz vor krankheitsbedingten Selbstgefährdungen schulde das Krankenhaus zugleich auch die Förderung der Selbstständigkeit und der Mobilität des Patienten im jeweils angemessenen Maße.

OLG Hamm, Beschluss v. 18.03.2015 – 3 U 20/14


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Pflicht zur Prüfung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit bei Demenzerkrankung

Darf ein Demenzpatient ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Nach Anlage 4 zur FeV ist die Fahrerlaubnis erst bei schwerer Altersdemenz zu entziehen. Und was gilt vor dem Erreichen einer schweren Stufe der Erkrankung in einer unter Umständen langjährigen Phasen einer fortschreitenden Demenzerkrankung?

Der VGH München hat nun entschieden, dass „bei einer diagnostizierten Demenz mittleren Grades zur Klärung der Fahreignung die psycho-physische Leistungsfähigkeit durch eine neuropsychologische Zusatzuntersuchung mit geeigneten, objektivierbaren psychologischen Testverfahren überprüft werden kann“. Danach ist es also nicht rechtswidrig, wenn Patienten vor dem Erreichen des Schweregrades nach Anlage 4 zur FeV einen PKW im Straßenverkehr führen.

VGH München, Beschluss vom 30.01.2017 – 11 CS 17.27


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