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DOI: 10.1055/a-0644-6335
Verwendung von Fotos in Werbematerial für die eigene Praxis – Was muss ich beachten?
Publication History
Publication Date:
06 March 2019 (online)
„Wer nicht wirbt, der stirbt!“ – diese alte unternehmerische „Weisheit“ gilt auch für den Gesundheitsmarkt. Denn auch die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt sind darauf angewiesen, ihre Angebote bekannt zu machen und über ihre Dienstleistungen zu informieren. Das Recht auf Werbung ist Teil der Berufsausübungsfreiheit, die ein Grundrecht ist (Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG)). Aber gerade im Gesundheitsbereich gibt es einige Einschränkungen bezüglich der Werbefreiheit. Dieser Beitrag soll einen Überblick verschaffen, was insbesondere bei der Verwendung von Bildern in Werbematerial zu beachten ist.