Der Klinikarzt 2018; 47(04): 119-120
DOI: 10.1055/a-0598-4030
Medizin & Management
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Vermutung auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler

Hat ein Patient Anspruch auf Namen und Privatadressen aller behandelnden Ärzte?
Isabel Häser
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
09. Mai 2018 (online)

Wenn ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vermutet wird, wird in der Regel sowohl das Krankenhaus als auch der oder die Ärzte verklagt, denen der vorgeworfene Fehler unterlaufen sein könnte. Das OLG Hamm hatte über eine Klage einer Patientin zu entscheiden, die vom Krankenhaus die Mitteilung der Privatanschriften aller behandelnden Ärzte verlangte.